Ausbildung

 

2. Berufslehre als Informatiker/in und/oder Matur/Studium

Informatikfachleute sind heute in der Schweiz bereits eine der grossen Berufsgruppen mit weit über 100'000 Berufstätigen. Es gibt darunter aber auch viele Quereinsteiger/-innen, also Leute mit einer anderen Erstausbildung, was bei einem relativ jungen und dynamisch wachsenden Fachbereich nicht erstaunt. Die Zahl der Fachleute mit einer echten Informatik-Berufsbildung beträgt erst gut 20%, wächst aber ständig.

Wer heute vor der Berufswahl oder vor der Matur steht und an Informatik interessiert ist, muss sich für eine entsprechende Ausbildung vorerst mal für einen der beiden Wege des schweizerischen Ausbildungssystems entscheiden:

  • über eine Informatik-Berufslehre (mit Berufsschule oder Berufsmaturitätsschule) oder
  • über eine Mittelschule (Gymnasium) mit Maturität und anschliessendem Informatikstudium.

A. Informatik-Berufslehre (eidg. Fähigkeitsausweis)

a) Informatikausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis über eine Berufslehre

Erst seit den Neunziger Jahren möglich, aber zunehmend bei Firmen und Jugendlichen beliebt ist der Einstieg in die Informatik über eine Berufslehre. Jede Lehre umfasst praktische Arbeit in einem Lehrbetrieb sowie theoretischen Unterricht und beginnt häufig mit einem Basislehrjahr in der Berufsschule. Die 4-jährige Ausbildung schliesst mit dem eidg. Fähigkeitszeugnis Informatikerin / Informatiker ab. Leistungsfähige Lehrlinge können gleichzeitig auch die Berufsmaturitätsschule besuchen und erwerben so die Berufsmaturität, welche den prüfungsfreien Übertritt in eine Fachhochschule ermöglicht. Die Lehrstellen werden heute in den meisten Betrieben mit einer grossen Informatikabteilung angeboten. Das Lehrstellenangebot wird durch die Berufsberatungsstellen nachgeführt.

Die Informatikausbildung in der Berufslehre orientiert sich am Modul-Lehrplan von I-CH und ist ab August 2005 in allen Kantonen über die neue Bildungsverordnung (BIVO) Informatik geregelt. Innerhalb der Informatik-Berufslehre sind Schwerpunktbildungen möglich (bisher Richtung genannt):

  • Support
  • Systemtechnik
  • Applikationsentwicklung
  • Generalist (in Kantonen mit kleiner Lehrlingszahl in Einheitsklassen).

Wer die Abschlussprüfung der Berufslehre besteht, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis und kann anschliessend

  • direkt ins Berufsleben einsteigen und allenfalls später weitere Ausbildungphasen anhängen, namentlich in Richtung höhere Fachprüfungen, oder
  • das Studium an einer Fachhochschule aufnehmen, was das Bestehen einer Aufnahmeprüfung oder eine Berufsmatur voraussetzt, oder
  • das Studium an einer höheren Fachschule aufnehmen.

b) Informatikausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis über eine Informatik-Mittelschule

Neu im Angebot ist auch die einer Berufslehre gleichwertige Ausbildung im Rahmen einer Informatik-Mittelschule (IMS). Kantonsschulen und Privatschulen bieten 3-jährige Vollzeitschulangebote an, die nach einem Praxisjahr in einem Betrieb zum eidg. Fähigkeitszeugnis Informatiker/-in führen. Diese sind in vielen Kantonen auf die Applikationsentwicklung ausgerichtet und vermitteln auch eine kaufmännische Berufsmaturität. Der Abschluss der IMS entspricht dem Abschluss der Informatik-Lehre mit Vertiefung Applikationsentwicklung, und öffnet die gleichen Anschlusspunkte (siehe oben, a.).

c) Informatikausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis über eine verkürzte Berufslehre

Wer bereits über eine gute Allgemeinbildung verfügt (Matur, abgeschlossene andere Berufslehre) kann eine vollständige Informatik-Berufsausbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis in einerm auf zwei Jahre verkürzten Ausbildungsgang erreichten ("Lehre für Erwachsene"). Dieser Weg wird insbesondere Quereinsteigern empfohlen.

B. Informatikausbildung über Maturität und Hochschule

Der Weg über Gymnasium und Maturitätsprüfung öffnet die Türe zu allen Studiengängen, welche an Universitäten und Eigenössischen Technischen Hochschulen (ETH) angeboten werden. Die meisten Schweizer Universitäten und beide ETH bieten Informatik oder Wirtschaftsinformatik als Hauptfachstudium an, dazu verschiedenste Kombinationsmöglichkeiten mit Informatik im Nebenfach.

Längst nicht alle Maturandinnen und Maturanden nehmen jedoch direkt nach der Mittelschule oder nach einem Zwischenjahr (Militär, Geldverdienen, Reisen usw.) ein Universitäts- oder ETH-Studium auf. Einige gehen direkt in die Informatikpraxis, allenfalls verbunden mit der verkürzten Informatik-Beruflehre.

Ein eher selten gewählter, aber ebenfalls attraktiver Weg zu qualifizierten und gleichzeitig praxisnahen Informatikberufen kann auch für Maturanden und Maturandinnen über ein Informatikstudium an einer Fachhochschule führen (siehe Ausbildungsskizze). Dieser Weg verlangt zusätzlich ein qualifiziertes Praxisjahr vor Studiumsaufnahme.

Schlussbemerkungen:

Das Ausbildungsangebot für Informatikberufe ist reichhaltig, wie diese Erläuterungen und die Ausbildungsskizze zeigen. Und es ist ein offenes Angebot! Auch noch im Laufe der Ausbildung sind Übergänge zwischen den verschiedenen Ausbildungswegen möglich (etwa von der höheren Berufsbildung zur höheren Fachschule und von dieser zur Fachhochschule, von der Maturität zur Fachhochschule, von der Fachhochschule zur ETH) und es gibt spätere Abschlussmöglichkeiten (höhere Fachprüfungen und Nachdiplomausbildungen). In Vorbereitung ist ein besseres Passerellenangebot von der Berufsmaturität an die ETH/Uni. Langfristig ist weniger wichtig, auf welchem Weg der erste Einstieg in die Informatik erfolgt, als die ständige Fortentwicklung im Beruf. Aktive Menschen halten ihr Wissen lebenslang angemessen auf der Höhe; Ausbildungsangebote dafür gibt es genug, namentlich in der Informatik.

In der Schweiz unterentwickelt (im Ausland viel selbstverständlicher) ist das Interesse von Frauen für Informatikberufe.

Links

  • Schweizerische Berufsberatung
  • SVIB Schweizerischer Verband für Informatik-Berufsausbildung
  • ZLI Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik
  • I-CH Informatik Berufsbildung Schweiz
  • Bundesgesetz über die Berufsbildung
    Art. 38 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
    Art. 39 Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis
  • Verordnung über die berufliche Weiterbildung


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